Die wichtigsten Begriffe aus unseren Ratgebern zu Fassade, Dämmung und Förderung – kurz erklärt, mit dem Stand, den die jeweiligen Beiträge nennen. Verbindlich sind immer die Primärquellen: der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, die Förderrichtlinie und die Seiten von BAFA und KfW.
Verfahren und Material
- Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- Dämmplatten werden auf die Wand geklebt und/oder gedübelt, darauf folgen Armierung und Putz. Typisch für Putzfassaden ohne Gestaltungsauflagen; kritisch sind Anschlüsse an Fenster und Dach, Brandschutzdetails und der Sockel. Die Verbraucherzentrale nennt in einem Rechenbeispiel (Stand Oktober 2025) ca. 160 bis 190 Euro pro Quadratmeter inklusive Material, Arbeit und Gerüst – ein Richtwert aus einem Beispiel, keine Marktstatistik.
- Vorgehängte hinterlüftete Fassade
- Eine Unterkonstruktion mit Dämmung, davor eine Bekleidung mit Luftspalt, etwa aus Holz, Faserzement oder Schiefer. Zu prüfen sind Aufbauhöhe, Verankerung und die Statik der Unterkonstruktion.
- Kerndämmung
- Dämmstoff wird in die Luftschicht eines zweischaligen Mauerwerks eingeblasen – typisch für Klinkerhäuser mit Hohlschicht. Die Fassade bleibt optisch unverändert, die Wand wird nicht dicker. Vorher per Endoskop prüfen, ob die Luftschicht durchgängig, sauber und trocken ist. Für die Bundesförderung darf der Dämmstoff eine Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,035 W/(m·K) haben.
- Innendämmung
- Die Dämmung liegt auf der Raumseite, die Fassade bleibt unberührt. Dafür geht Wohnfläche verloren, und die Bauphysik ist anspruchsvoller: Die Wand wird kälter, an einbindenden Decken entstehen Wärmebrücken, Feuchte darf sich nicht in der Konstruktion niederschlagen. Vor der Ausführung gehört ein Feuchtenachweis nach DIN 4108-3 oder eine hygrothermische Simulation dazu; kapillaraktive Systeme gelten im Altbau als fehlertoleranter.
- Wärmedämmputz
- Mineralischer Putz mit dämmender Wirkung, der Unebenheiten und Rundungen folgt. Pro Zentimeter dämmt er deutlich schwächer als eine Dämmplatte, für eine spürbare Verbesserung braucht es trotzdem einige Zentimeter Aufbau. Im Denkmalbereich oft gewählt, weil er sich wie Putz verhält.
- Dämmbeschichtung
- Dünne, gespachtelte oder gerollte Schicht mit dämmenden Füllstoffen, nur Millimeter stark; die Optik der Fassade ändert sich kaum. Die Kennwerte stammen meist aus Herstellerunterlagen statt aus genormten Prüfungen. Ob eine solche Beschichtung für den Nachweis gegenüber Gesetz und Förderung anerkannt wird, sollte vorab geklärt sein.
- Herstellerangabe
- Ein Wert, den ein Anbieter selbst für sein Produkt nennt. Auf dieser Seite kennzeichnen wir solche Werte ausdrücklich, wenn keine unabhängig geprüften Messwerte vorliegen.
Recht
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- So heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) laut gesetze-im-internet.de inzwischen; der dort genannte Stand beruht auf einer Änderung vom 23. Juli 2026. Für die Fassade ist § 36 maßgeblich, die Grenzwerte stehen in Anlage 7. Eine allgemeine Pflicht, eine bestehende Außenwand zu dämmen, enthält das Gesetz nicht – die Anforderungen greifen erst, wenn das Bauteil geändert wird.
- U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils in W/(m²·K): Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Wird die Außenwand eines Wohnhauses erneuert, verlangt Anlage 7 GModG höchstens 0,24; für die BEG-Förderung gilt grundsätzlich 0,20.
- Bemessungswert λ (Wärmeleitfähigkeit)
- Kennwert des Dämmstoffs in W/(m·K). Passt aus technischen Gründen nur eine begrenzte Dämmstärke an die Wand, reicht die maximal mögliche Stärke – mit λ höchstens 0,035, bei Einblasdämmung und Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen höchstens 0,045.
- Putzerneuerung und Bagatellgrenze
- Auch die Erneuerung des Außenputzes gilt als Änderung der Außenwand – wer mehr als 10 Prozent der Außenwandfläche neu verputzt, muss grundsätzlich den U-Wert aus Anlage 7 einhalten. Betrifft die Änderung höchstens ein Zehntel der Fläche, gilt keine Anforderung. Ein reiner Anstrich steht nicht in Anlage 7; ob ein Aufbau doch als Putzerneuerung zählt, klären Sie im Zweifel mit dem Energieberater oder der Bauaufsicht.
- Oberste Geschossdecke
- Für ungedämmte oberste Geschossdecken besteht nach § 35 GModG eine Nachrüstpflicht. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist erst beim Eigentümerwechsel betroffen; der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit.
- Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
- § 105 GModG erlaubt Abweichungen, wenn die Anforderungen Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu unverhältnismäßigem Aufwand führen. In der Förderung gilt bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz U ≤ 0,45 W/(m²·K), bei Außenwänden mit Sichtfachwerk 0,65.
- Befreiung bei unbilliger Härte
- Nach § 102 GModG befreit die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag, etwa wenn sich die Investition in angemessener Frist nicht über die Einsparungen erwirtschaften lässt.
- Grenzbebauung
- Ob eine nachträgliche Außendämmung geringfügig über die Grundstücksgrenze ragen darf, regelt nicht das GModG, sondern das Nachbarrecht des Bundeslandes. Mehrere Länder sehen inzwischen Duldungspflichten vor, meist gegen Ausgleich und unter Bedingungen; einige Landesbauordnungen erleichtern die Abstandsflächen.
Förderung und Steuer
- BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, 2026 mit einer neuen Richtlinie neu geregelt. Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA zuständig. Grundfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 300 Euro brutto; bei einer Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben berücksichtigt.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Ergebnis einer geförderten Energieberatung. Bringt bei Hüllenmaßnahmen 5 Prozentpunkte Bonus – bei einer Wohneinheit erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben und nur auf den Betrag darüber; die Höchstgrenze steigt dann auf 60.000 Euro. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden.
- WPB-Bonus
- Weitere 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an energetisch besonders schlechten Gebäuden (Worst Performing Buildings), voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 und nur mit Sanierungsfahrplan.
- Energieberatung für Wohngebäude
- Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Ergebnis ist der Sanierungsfahrplan.
- Energieeffizienz-Experte
- Bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle Pflicht; zu finden in der Expertenliste der dena. Bei Baudenkmalen dürfen nur Experten mit Denkmal-Eintrag mitwirken.
- Vorhabenbeginn
- Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Beginn gilt schon der Abschluss eines unbedingten Liefer- oder Leistungsvertrags – deshalb gehört eine Klausel in den Vertrag, die ihn an die Förderzusage knüpft. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn.
- Steuerbonus nach § 35c EStG
- Alternative zum Zuschuss für selbst genutztes Eigentum, das bei der Sanierung älter als zehn Jahre ist: 7 Prozent der Kosten im Abschlussjahr und im Folgejahr (je höchstens 14.000 Euro), 6 Prozent im dritten Jahr (höchstens 12.000 Euro). Für dieselbe Maßnahme schließen sich Steuerbonus und Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit aus.
Praxis
- Kilokelvinstunden (kKh)
- Maß für den Heizaufwand. Die Verbraucherzentrale rechnet die jährliche Einsparung als U-Wert-Differenz × Heizaufwand in kKh × Fläche – damit lässt sich jedes Angebot selbst nachprüfen.
- Von außen nach innen
- Faustregel für die Renovierungsreihenfolge: Dach und Fassade vor dem Innenausbau, erst den Wärmebedarf senken, dann die Heizung passend auslegen. Defekte, Sicherheitsmängel oder ein Heizungsausfall im Winter gehen immer vor.
Empfohlene Partner der PScoat Zurynski, Oezdogan & Co GmbH
Georgios Staikos
3D-gedruckte Häuser.
Druckt Wände in freier Form, PScoat dämmt sie mit 1 mm Dämmputz ohne Platten – eine dünne Dämmschicht, die zur frei geformten gedruckten Wand passt.